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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen an mich erteilten Aufträge und Verträge. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen akzeptiere ich nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und dem Auftraggeber oder Verwender zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass mir alle Unterlagen und Umstände, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, unentgeltlich, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ich eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ich Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit mir erteilen.

1.5 Ich erbringe Dienstleistungen aus den Bereichen Design, Werbung/Marketing, Online-/neue Medien und Illustration. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

1.6 Beauftragte Projekte im Bereich Mediaplanung erarbeite ich nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der mir zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schulde ich dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Grundlage für meine Arbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Auftraggeber zu bestätigende Briefing.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen mich, das vom Auftraggeber beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen mich resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheberschutz und Nutzungsrechte

3.1 Erteilte gestalterische Aufträge sind Urheberwerkverträge. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten Vorschriften des Werksvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

3.2 Meine Arbeiten (Entwürfe und Werkszeichnungen) sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3 Ohne meine Zustimmung dürfen sie nur in der vereinbarten Nutzungsart, zu dem vereinbarten Zweck, in dem vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber, bzw. Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars. Andernfalls gilt das Recht der Zurückbehaltung.

3.4 Meine Arbeiten dürfen, von durch den Auftraggeber beauftragten Dritten, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht mir vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten oder branchenüblichen Honorars zu.

3.5 Wiederholungen (zum Beispiel Neuauflagen) oder Mehrfachnutzungen (zum Beispiel für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen meiner Einwilligung.

3.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf meiner Einwilligung.

3.7 Ich habe einen Auskunftsanspruch über den Umfang der Nutzung.

3.8 Durch das Recht auf Namensnennung darf ich meinen Namen, mein Logo oder einen Firmenwortlaut in zurückhaltender, aber erkennbarer Grüße auf meinen Werken anbringen. Nehme ich das Recht nicht in Anspruch, ist in einem Impressum mein Name als Designerin zu nennen, sofern gewünscht und vereinbart. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt mich zum Schadenersatz von 50% des vereinbarten Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

3.9 Ich darf meine Arbeit und Werke im Rahmen der Eigenwerbung nutzen, bei der ich den Namen und Schriftzug des Auftraggebers einsetzen darf.

4. Honorar

4.1 Entwurf und Werkzeichnung, sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechne ich das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit, das Werkzeichnungshonorar und das Nutzungshonorar.

4.2 Bei einem auffälligen Missverhältnis von gezahltem Honorar zu den späteren Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung meines Werkes, ist auf mein Verlangen eine Vertragsänderung zuzustimmen, durch die mir als Urheber weitere, den Umständen nach angemessene, Gewinnbeteiligungen gewährt werden (§ 32a UrhG, Weitere Beteiligung des Urhebers).

4.3 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechne ich ein Abschlagshonorar.

4.4 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach dem aktuellen Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafikdesigner.

4.5 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich. Die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass sie ausdrücklich vereinbart worden sind.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Honorare sind nach Ablieferung der Arbeiten fällig, sofern nicht anders vereinbart. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig.

5.2 Honorare sind Nettobeträge, bei denen gemäß § 19 UStG keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist.

5.3 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht mir ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

5.4 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann ich dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf meiner Seite verfügbar sein.

5.5 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden mir alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und ich bin von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

5.6 Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet ich folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

6. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkszeichnungen, sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktüberwachung, u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert abgerechnet.

6.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (zum Beispiel für Modelle, Zwischenproduktionen, Layout-Satz) sind zu erstatten.

6.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (zum Beispiel Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen (zum Beispiel Lithografie, Druckausführung, Versand) nehme ich nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung, in dessen Namen auf dessen Rechnung vor.

6.4 Soweit ich auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergebe, stellt mich der Auftraggeber von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

6.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von mir verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, mir diese gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

6.6 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.

6.7 Die Vergütung von Zusatzleistungen sind nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.

6.8 Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Honorarrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.

7. Leistungen Dritter

Von mir eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von mir eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate nicht ohne meine Mitwirkung unmittelbar oder mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

8. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

8.1 An meinen Arbeiten werden Nutzungsrechte eingeräumt; ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

8.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an mich zurückgegeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

8.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

9. Digitale Daten

9.1 Ich bin nicht verpflichtet, meine am Computer erstellten Arbeitsdateien an den Auftraggeber, bzw. Verwender herauszugeben, sofern nicht anders vereinbart.

9.2 Von mir zur Verfügung gestellte Arbeitsdateien dürfen der Auftraggeber, bzw. Verwender nur mit meiner vorherigen Zustimmung ändern. Bearbeitungen, die zu einer Entstellung oder rufschädigenden Abwandlung führen, stimme ich nicht zu. Eine Zuwiderhandlung berechtigt mich zum Schadenersatz von 50% des vereinbarten Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Korrektur und Produktüberwachung

10.1 Vor Produktionsbeginn sind mir Korrekturmuster vorzulegen.

10.2 Die Produktion wird von mir nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, bin ich ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

11. Haftung

11.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit meiner Arbeit wird nicht von mir übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.

11.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

11.3 Soweit ich auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gebe, hafte ich nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

11.4 Der Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an mich, stellt er mich von der Haftung frei.

11.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist meine Haftung nicht ausgeschlossen.

12. Belegexemplare

Von vervielfältigten Werken sind mir, zum Zweck meiner Eigenwerbung, ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, sofern ich darum bitte.

13. Gestaltungsfreiheit

13.1 Für mich besteht im Rahmen des Auftrags eine Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlichen Gestaltung sind ausgeschlossen.

13.2 Die mir überlassenen Vorlagen (zum Beispiel Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist (§ 242 BGB, Leistung nach Treu und Glauben).

14. Erfüllungsort

14.1 Erfüllungsort für beide Teile ist mein fester Wohnsitz. Ich bin berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Montabaur.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

15.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.


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